Darf ich dieses Bild aus dem Web nutzen?

Autorin: Dana Thoß


Wer kennt es nicht? Die sozialen Netzwerke leben von den Bildern der jeweiligen Beiträge. Das Internet umfasst Millionen, wenn nicht Milliarden von Bildern zu den verschiedensten Themen und Produkten. Viele dieser Bilder sind lizenziert, bspw. mit einer Creative Commons (CC) Lizenz. In diesem Artikel werden Sie erfahren, was es mit den Creative Commons auf sich hat und anhand eines Beispiels lernen, wie Sie den erlaubten Umgang mit diesen Lizenzen erkennen können.

Inhaltsverzeichnis

Rechtliche Grundlagen

Nach § 7 des Urheberrechtsgesetzes ist jede:r Schöpfer:in eines Werkes auch gleichzeitig sein:e Urheber.:in Das heißt, jedes Selfie, das Sie schießen, und jedes Urlaubsfoto, das Sie machen, ist Ihr Werk und durch das Urheberrecht geschützt. Das bedeutet wiederum, dass alle Bilder und Medien, die im Internet zu finden sind, eine:n Urheber:in haben und rechtlich geschützt sind.1 Aber was genau heißt eigentlich die Bilder sind geschützt?

Mit dem Schutz der Bilder ist gemeint, dass Sie selbst entscheiden dürfen, was andere Menschen mit Ihrem Bild machen und ob sie Ihre Bilder überhaupt verwenden dürfen. Nach § 13 des Urheberrechtsgesetzes dürfen Sie entscheiden, ob Sie als Urheber:in genannt werden sollen und wie diese Bezeichnung aussehen soll. Verstößt jemand gegen die von Ihnen vorgegebenen Einschränkungen, können Sie nach § 97 des Urheberrechtsgesetzes dagegen vorgehen. Sie können den:die Nutzer:in Ihres Bildes auffordern, es nicht mehr zu verwenden und haben die Möglichkeit, gerichtlich dagegen vorzugehen. 2

Wie erkennen Sie, ob Sie ein Bild für die eigenen Zwecke verwenden und ggf. bearbeiten dürfen?

Hier kommen die CC-Lizenzen ins Spiel. Creative Commons ist eine gemeinnützige Organisation, die mit ihren Lizenzen für klare Bedingungen sorgt, wie Sie derartige Medien nutzen bzw. weiterverarbeiten dürfen.3 Diese Lizenzen sind in drei Schichten aufgebaut, damit die jeweiligen Endnutzer:innen diese einordnen und verarbeiten können.

Kurze Erklärung der Zielsetzung von Creative Commons

Die drei Schichten der CC-Lizenz

Die erste Schicht basiert auf den traditionellen und rechtlichen Grundlagen. Diese ist in der Ausdrucksweise gehalten, wie sie von Juristen:Juristinnen präferiert wird.

Die „menschenlesbare Fassung“ bildet die zweite Schicht. Diese soll für die Nutzer:innen und „Leser:innen“ der Lizenz leicht verständlich sein, ohne dass sie juristische Texte interpretieren müssen. Oftmals sind die Nutzer:innen dieser Lizenzen keine Juristen:Juristinnen. Für diese Nutzer:innen wäre die erste Schicht daher schwer zu verstehen. In der sog. Commons Deed (menschenlesbare Fassung) werden die wichtigsten Lizenzbedingungen zusammengefasst, sodass die Lizenzgeber:innen und -nehmer:innen eine Referenz erhalten. Zu beachten ist, dass die Commons Deed selbst keine Lizenz ist und auch nicht zum Lizenzvertrag gehört.

Office-Programme, andere gängige Software und Suchmaschinen sind wie Juristen:Jusristinnen und Nutzer:innen der Lizenzen relevant, da über sie die verschiedensten Medien gesucht, verwendet und heruntergeladen werden. Bei einigen Bild- Suchmaschinen können Sie einstellen, nach welcher Lizenz Sie suchen.4 Damit diese Funktion überhaupt bei Suchmaschinen eingebunden werden kann, gibt es die dritte Schicht. Diese Schicht ist die „maschinenlesbare“ Version dieser Lizenz. Sie ist eine Zusammenfassung der Freiheiten und Verpflichtungen, die mit der Lizenz einhergehen. Die „maschinenlesbare“ Fassung wird in dem Format CC Rights Expression Language (CC REL) entwickelt.5 Die CC REL ist bei der Erstellung einer eigenen Homepage relevant. Weiterführende Informationen können Sie auf der CC REL6 Seite von den Creative Commons finden.